{"id":26,"date":"2013-11-10T19:38:42","date_gmt":"2013-11-10T17:38:42","guid":{"rendered":"http:\/\/dezil.bplaced.net\/wordpress\/?page_id=26"},"modified":"2025-04-17T12:51:51","modified_gmt":"2025-04-17T11:51:51","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.svengerhafe.de\/?page_id=26","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">15. April 2023<br \/>\nSatzung<br \/>\nDes<br \/>\nSV Engerhafe<br \/>\n15. April 2023<br \/>\nSatzung des SV Engerhafe e.V.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n\u00a7 1 Name, Sitz und Vereinsjahr<br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen Sportverein Engerhafe und hat seinen Sitz in Engerhafe. Der Verein wurde gegr\u00fcndet am 01.04.1987 und ist eingetragen. (\u00a7 57 BGB).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n\u00a7 2 Vereinszweck<br \/>\nDer Verein bezweckt die k\u00f6rperliche und charakterliche Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder durch planm\u00e4\u00dfige Pflege und F\u00f6rderung aller Leibes\u00fcbungen auf gemeinn\u00fctziger Grundlage. Zu diesem Zweck stellt der Verein seinen Mitgliedern sein gesamtes Verm\u00f6gen, insbesondere seine Sportanlagen und Baulichkeiten zur Verf\u00fcgung. Alle laufenden Eink\u00fcnfte werden ausschlie\u00dflich zur Bestreitung der Ausgaben verwendet, die zur Erreichung der Vereinszwecke notwendig sind. Der Verein ist frei von politischen, rassistischen und religi\u00f6sen Tendenzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n\u00a7 3 Weiterf\u00fchrende Vereinszwecke<br \/>\nZur Erreichung der in \u00a72 festgelegten Ziele wird ausdr\u00fccklich bestimmt: 1. Der Verein bezweckt lediglich die in \u00a72 genannten Ziele, er darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder erhalten keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen und haben werde bei ihrem Austritt noch bei Aufl\u00f6sung des Vereins irgendwelchen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<br \/>\n2. Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter 3. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstige Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung<br \/>\n4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke<br \/>\n5. Das Gesch\u00e4ftsjahr des SV Engerhafe e.V. wird vom 01.01. bis zum 31.12. jeden Jahres benannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n\u00a7 4 Rechtsgrundlage<br \/>\nVerbleiben nach Deckung der laufenden Ausgaben noch \u00dcbersch\u00fcsse, so werden sie zur Ansammlung eines Zweckverm\u00f6gens verwendet. Die Ansammlung des Zweckverm\u00f6gens ist erforderlich, um einen f\u00fcr die Zwecke des Vereins notwendigen Sportplatz zu schaffen bzw. die vorhanden Spielanlage zu verbessern, um Spielger\u00e4te f\u00fcr die im Verein bestehenden Abteilungen zu beschaffen. Es darf aber keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n15. April 2023<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n\u00a75 Verbandzugeh\u00f6rigkeit<br \/>\nDer Verein geh\u00f6rt dem Landessportbund Niedersachen e.V. als Mitglied an und ist seinen Satzungen unterworfen.<br \/>\n\u00a76 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jeder Mann und jede Frau werden. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Als ordentliche Mitglieder gelten Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Vereinsjugend z\u00e4hlen alle Mitglieder bis zum 18ten Lebensjahr. Personen die sich um die Sache des Sportes im Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalsversammlung unter Zustimmung von zwei Drittel der erschienen, stimmberechtigen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben das Recht von ordentlichen Mitgliedern, sind aber von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n\u00a77 Antrag auf Mitgliedschaft<br \/>\nMitglied kann jede unbescholtene Person werden. Der Antrag als Mitglied des Vereins ist unter Angabe von Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift schriftlich einzureichen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung hierzu abzugeben. Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung. Die Mitglieder des Vereins erkl\u00e4ren hiermit ihr Einverst\u00e4ndnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins sowie zur Verwendung und Ver\u00f6ffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der \u00f6ffentlichen Berichterstattung \u00fcber das Vereinsleben.<\/p>\n<p>\u00a78 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/>\nDie Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und der Zweckbestimmungen ergeben, insbesondere auch das Wahlrecht.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Zahlung jeglichen Beitrags befreit. Die Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern, sowie Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu befolgen.<\/p>\n<p>\u00a79 Mitgliedsbeitrag<br \/>\nDer Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird halbj\u00e4hrlich vom Konto eingezogen. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge setzt die Jahreshauptversammlung fest.<br \/>\nDer Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterung gew\u00e4hren.<br \/>\n15. April 2023<\/p>\n<p>\u00a710 Verlust der Mitgliedschaft<br \/>\nDie Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligem Austritt und durch Ausschluss aus dem Verein. Verpflichtungen dem Verein gegen\u00fcber sind bis zum Ablauf des laufenden Kalenderhalbjahres zu erf\u00fcllen. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu entrichten.<br \/>\nDer Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zul\u00e4ssig. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. 1. Wegen Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen und Nichtbefolgung von Anordnungen des Vorstands.<br \/>\n2. Wegen Nichtzahlung von seinem halbj\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag trotz Aufforderung. 3. Wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins, und unsportlichen Verhaltens.<br \/>\n4. Wegen unehrenhafter Handlungen.<br \/>\nMit dem Ausscheiden eines Mitglieds erl\u00f6schen s\u00e4mtliche durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte an den Verein, dagegen bleibt das ausscheidende Mitglied f\u00fcr alle Verpflichtungen haftbar.<\/p>\n<p>\u00a711 Stimmrecht Jugendlicher<br \/>\nJugendliche Mitglieder haben in der Jahreshauptversammlung und bei Wahlen des Vereins bis zum vollendeten 18ten Lebensjahr kein Stimmrecht<\/p>\n<p>\u00a712 Organes des Vereins Oberstes Organ des Vereins ist die Jahreshauptversammlung oder Mitgliederversammlung. Weiteres Organ ist der Vorstand. Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren durch einfache Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt. Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahrs aus irgendwelchen Gr\u00fcnden aus, so kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung einen Ersatzmann bestimmen. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender b. 2.Vorsitzender c. Kassenwart d. Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>\u00a713 Jahreshauptversammlung<br \/>\nDie Jahreshauptversammlung findet allj\u00e4hrlich nach Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres, sp\u00e4testens in der ersten H\u00e4lfte des Jahres statt, Die Jahreshauptversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder des Vereins werden durch eine Anzeige in der in der \u00f6rtlichen Tageszeitung und durch die Bekanntmachung auf der Homepage des Vereins zur Jahreshauptversammlung geladen. Sofern bei der Anmeldung angegeben, werde die Mitglieder per eMail ebenfalls geladen. Die Ver\u00f6ffentlichung hat sp\u00e4testens einen Monat vor der Versammlung zu erfolgen.<br \/>\n\u00a714 Beschlussf\u00e4higkeit durch die Jahreshauptversammlung<br \/>\nAntr\u00e4ge der Mitglieder an die Jahreshauptversammlung m\u00fcssen mindestens 10 Tage vor dem Stattfinden schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.<br \/>\nSeiner Beschlussf\u00e4higkeit unterliegt insbesondere: a. Wahl ihrer Vorstandsmitglieder<br \/>\nb. Wahl ihrer Fachausschussmitglieder<br \/>\nc. Wahl von mindestens 2 Kassenpr\u00fcfern<br \/>\nd. Entlastung der Organe bez\u00fcglich des Jahresrechnung und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<br \/>\n15. April 2023<br \/>\n\u00a715 Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung<br \/>\nDie Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindesten folgende Punkte zu umfassen<br \/>\na. Feststellen der Stimmberechtigten<br \/>\nb. Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einladung<br \/>\nc. Rechenschaftsbericht der Organmitglieder und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nd. Beschlussfassung \u00fcber die Entlassung<br \/>\ne. Neuwahlen<br \/>\nf. Besondere Antr\u00e4ge<br \/>\nF\u00fcr sonstige Mitgliederversammlungen gelten die Vorschriften f\u00fcr Jahreshauptversammlung g entsprechend.<br \/>\nDer Vorstand setzt sich zusammen auf:<br \/>\na. Dem 1. Vorsitzenden<br \/>\nb. Dem 2. Vorsitzenden<br \/>\nc. Dem Kassenwart<br \/>\nd. Dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nDie Mitglieder des Vorstandes werden in der Jahreshauptversammlung auf die von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist unbegrenzt zul\u00e4ssig. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzender, jeweils einer von Ihnen gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftf\u00fchrer handelnd.<\/p>\n<p>\u00a716 Protokoll der Jahreshauptversammlung<br \/>\nVon der Jahreshauptversammlung und der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen mit Ort und Datum. Das Protokoll ist vom 1ten Vorsitzenden und den Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a717 Arbeit des Vorstands<br \/>\nDer Vorstand hat die Gesch\u00e4fte des Vereins auch den Vorschriften der Satzung und nach Ma\u00dfgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse zu f\u00fchren<br \/>\nDer Vorstand ist notfalls erm\u00e4chtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Behinderung von Mitglieder, von Vereinsorganen deren verwaistes Amt bis zu n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen.<\/p>\n<p>\u00a718 Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nDie von der Jahreshauptversammlung auf jeweils 2 Jahre w\u00e4hlenden (einmal Wiederwahl zul\u00e4ssig) Kassenpr\u00fcfer haben gemeinschaftlich mindestens zweimal im Jahr unvermutet und ins einzelne gehende Kassenpr\u00fcfungen vorzunehmen, deren Ergebnis Sie in einem Protokoll niederzulegen und dem 1. Vorsitzenden mitzuteilen haben, der hier\u00fcber der Jahreshauptversammlung berichtet.<\/p>\n<p>\u00a719 Haftpflicht<br \/>\nDer Verein haftet den Mitgliedern gegen\u00fcber nicht f\u00fcr die aus dem Spielbetrieb entstehenden Gefahren und Sachverluste.<\/p>\n<p>\u00a720 Aufl\u00f6sung<br \/>\n1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden<br \/>\n2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde S\u00fcdbrookmerland, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>15. April 2023 Satzung Des SV Engerhafe 15. 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