Jahreshauptversammlung

Am 15.04.2023 findet unsere Jahreshauptversammlung um 15.00Uhr beim Vereinsheim des SV Engerhafe e.V. statt. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Engerhafe e.V. herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Bericht des 1ten Vorsitzenden
  5. Bericht des Kassenwartes
  6. Bericht des Kassenprüfers
  7. Bericht des Fußballobmanns
  8. Bericht des Jugendobmanns Fußball
  9. Bericht des Sportwarts Breitensport
  10. Bericht des Sponsorenbeauftragten
  11. Abstimmung über Erteilung der Entlastung
  12. Wahlen:

2. Kassenprüfer und 2ter Vorsitzender

12. Ehrungen 10 und 25 Jahre

13.Sonstiges (ua. Änderung der Satzung (einsehbar auf der Homepage) und Erhöhung der Beiträge)

14. Nachbericht des 1ten Vorsitzenden

Anträge zur Wahl und auch andere Anträge, welche in der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen, sind schriftlich bis zum 01.04.23 beim 1. Vorsitzenden einzureichen

Mit sportlichem Gruß, 

Der Vorstand
i.A. Holger Hinrichs, 1.Vorsitzender

Satzungsänderung:

§3 von Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung

§4 von Verbleiben nach Deckung der laufenden Ausgaben noch Überschüsse, so werden sie zur Ansammlung eines Zweckvermögens verwendet. Die Ansammlung des Zweckvermögens ist erforderlich, um einen für die Zwecke des Vereins notwendigen Sportplatz zu schaffen bzw. die vorhanden Spielanlage zu verbessern, um Spielgeräte für die im Verein bestehenden Abteilungen zu beschaffen.
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Verbleiben nach Deckung der laufenden Ausgaben noch Überschüsse, so werden sie zur Ansammlung eines Zweckvermögens verwendet. Die Ansammlung des Zweckvermögens ist erforderlich, um einen für die Zwecke des Vereins notwendigen Sportplatz zu schaffen bzw. die vorhanden Spielanlage zu verbessern, um Spielgeräte für die im Verein bestehenden Abteilungen zu beschaffen. Es darf aber keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.

§13 von Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich nach Schluss des Geschäftsjahres, spätestens in der ersten Hälfte
des Monats März statt, Die Jahreshauptversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden einberufen.
Die Mitglieder des Vereins werden durch eine Anzeige in der in der örtlichen Tageszeitung und durch die
Bekanntmachung auf der Homepage des Vereins zur Jahreshauptversammlung geladen. Sofern bei der
Anmeldung angegeben, werde die Mitglieder per eMail ebenfalls geladen. Die Veröffentlichung hat spätestens einen Monat vor der Versammlung zu erfolgen.

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Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich nach Schluss des Geschäftsjahres, spätestens in der ersten Hälfte des Jahres statt. Die Jahreshauptversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder des Vereins werden durch eine Anzeige in der in der örtlichen Tageszeitung und durch die Bekanntmachung auf der Homepage des Vereins zur Jahreshauptversammlung geladen. Sofern bei der Anmeldung angegeben, werde die Mitglieder per eMail ebenfalls geladen. Die Veröffentlichung hat spätestens einen Monat vor der Versammlung zu erfolgen.